Bei einem dokumentierten Verstoss werden Kennzeichen, Datum, Uhrzeit und Fotos des Fahrzeugs erfasst. Gestützt auf Art. 89g Abs. 3 SVG sind wir berechtigt, beim zuständigen Strassenverkehrsamt eine Halterabfrage durchzuführen. Diese liefert die für die Zustellung notwendigen Halterdaten.