Bei einem dokumentierten Verstoss werden Kennzeichen, Datum, Uhrzeit und Fotos des Fahrzeugs erfasst. Gestützt auf Art. 89g Abs. 3 SVG sind wir berechtigt, beim zuständigen Strassenverkehrsamt eine Halterabfrage durchzuführen. Diese liefert die für die Zustellung notwendigen Halterdaten.
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Geändert am: Di, 19 Mai, 2026 um 2:43 NACHMITTAGS
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