Umtriebsentschädigung: Wird bei Verstössen gegen die Bestimmungen des gerichtlichen Verbots ausgestellt. Die Rechtsgrundlage ist das gerichtlich angeordnete Verbot. Bei Nichtzahlung kann ein Strafantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Konventionalstrafe: Wird bei Verstössen gegen die Nutzungsbedingungen einer privaten Parkanlage erhoben. Die Rechtsgrundlage ist der Nutzungsvertrag (Art. 160 OR).
In beiden Fällen handelt es sich nicht um eine staatliche Busse.