Der Parkplatzbetreiber hat parkix GmbH mit der technischen und administrativen Abwicklung sowie dem Inkasso beauftragt. Die parkix GmbH ist berechtigt, Forderungen im eigenen Namen geltend zu machen.
Sind Sie berechtigt, von mir eine Konventionalstrafe zu fordern? Drucken
Geändert am: Di, 19 Mai, 2026 um 2:13 NACHMITTAGS
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