Die Konventionalstrafe stützt sich auf Art. 160 OR. Die Hinweistafel auf der Parkanlage weist vor dem Abstellen des Fahrzeugs ausdrücklich auf die Bedingungen sowie die Konventionalstrafe bei Verstoss hin. Mit dem Abstellen des Fahrzeugs kommt ein Nutzungsvertrag zustande, dessen vollständige Bedingungen über den QR-Code auf der Hinweistafel abrufbar und zusätzlich vor Ort signalisiert sind. Bei einem Verstoss ist die Konventionalstrafe geschuldet.