Sie haben gegen die signalisierten Nutzungsbedingungen einer privaten Parkanlage verstossen. Eine Konventionalstrafe fällt an bei:
- Nichtbezahlung der Parkgebühr
- Überschreitung der bezahlten Parkdauer
- Parkieren ausserhalb markierter Flächen
- Blockieren von Zufahrten, Feuerwehrzufahrten oder Fusswegen
- Nutzung eines reservierten Parkplatzes ohne Berechtigung
- Sonstigen Verstössen gegen die Nutzungsbedingungen