Gerne berücksichtigen wir Ihre begründete Beschwerde, falls ein Fehler unsererseits zur irrtümlichen Ausstellung einer Umtriebsentschädigung führte.


Wenn gegen die Bestimmungen des gerichtlichen Verbotes verstossen wurde, halten wir an der Umtriebsentschädigung fest.


Im Sinne der Gleichbehandlung aller Falschparkierenden, unterscheiden wir nicht zwischen einem Versehen und einer Absicht.