Wenn die Umtriebsentschädigung nicht innerhalb der genannten Frist bezahlt wird, werden wir einmalig versuchen eine Mahnung zuzustellen.
Falls eine Auskunftssperre der Halterdaten auf dem Kennzeichen vorhanden ist, kann keine Mahnung zugestellt werden. In diesen Fällen wird direkt ein Strafantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht.